CE Kennzeichnung

In vielen Firmen gibt es immer noch einen hohen (Nachhol-) Bedarf bzgl. CE-Kennzeichnung für die dort laufenden bzw. neu zu installierenden / umzubauenden Anlagen und Maschinen.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt, unter welchen Voraussetzungen vollständige Maschinen / Anlagen oder unvollständige Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen.

Durch Einbau / Verkettung vollständiger oder unvollständiger Maschinen verschiedener Lieferanten oder auch durch wesentliche Veränderungen an bestehenden Anlagen wird oft der Betreiber zum sogenannten Eigenhersteller.

Zur Folge hat das, dass er das Konformitätsbewertungsverfahren durchführen muß, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nachweisen und letztlich auch die CE-Kennzeichnung anbringen zu können.

Mit unseren erfahrenen und leistungsfähigen Partnern aus den Bereichen Engineering / Consulting sowie Maschinen- und Anlagenbau können wir auch die CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als Dienstleitung anbieten.

Von Richtlinien- und Normenrecherchen über die Risikobeurteilung, die Einbauerklärung oder die EG-Konformitätserklärung bis hin zur Betriebsanleitung und weiteren Dokumentation können wir Sie unterstützen.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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